
Altfahrzeug-Entsorgung
In der Schweiz gelten im Gegensatz zur EU andere Bestimmungen. Die Belange werden durch die Vereinigung Schweizerischer Automobilimporteure über die Stiftung „Auto Recycling Schweiz“ geregelt
„Die Stiftung bezweckt die Regelung der Umweltgerechten Entsorgung der in der Schweiz immatrikulierten Motorfahrzeuge, insbesondere die umweltgerechte Entsorgung der nichtmetallischen Abfälle aus Fahrzeugen (RESH). (...) Die Entsorgung ist in erster Linie darauf ausgerichtet, unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und in Anwendung des anerkannten Standes der Technik umweltgerechte Lösungsmöglichkeiten zu schaffen, um den jeweiligen Stoffkreislauf zu schliessen“
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.stiftung-autorecycling.ch














