
Dem Käufer wird für den Kaufgegenstand eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit in Werkstoff und Werkarbeit gewährleistet. Die Garantie beginnt mit dem Tag der Verkaufsmeldung an den Hersteller. Sie gilt für die Dauer von zwei Jahren, sofern die Übergabeinspektion durch einen autorisierten SEAT-Partner ausgeführt und mittels offiziellem Stempel auf der 1. Seite des Serviceheftes bestätigt worden ist.
Ansprüche auf Beseitigung von Mängeln können nur bei den für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten SEAT-Partnern geltend gemacht werden und sind unverzüglich nach Feststellung eines Mangels beheben zu lassen.
Die Garantie erstreckt sich nach den technischen Erfordernissen auf Ersatz oder Instandsetzung der fehlerhaften Teile. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Lieferwerks über.
Die durch Garantiearbeiten entstehenden Kosten des Aus- und Einbaus von Teilen werden dem Kunden nicht berechnet, es sei denn, sie werden durch Veränderung am Kaufgegenstand verursacht. Für die in Garantie eingebauten SEAT Original Teile® wird bis zum Ablauf der Garantiefrist des Kaufgegenstandes Garantie geleistet.
Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, sind ausgeschlossen. Garantieansprüche sind ausgeschlossen, wenn der aufgetretene Mangel in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass
- der Kaufgegenstand zuvor in einem für dessen Betreuung nicht anerkannten Betrieb instand gesetzt worden ist
- der Käufer die Vorschriften über die Behandlung des Kaufgegenstandes (Betriebsanleitung, Service, usw.) nicht befolgt hat
- in den Kaufgegenstand Teile angebaut worden sind, deren Verwendung das Lieferwerk nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand in einer vom Lieferwerk nicht genehmigten Weise verändert worden ist.
Lack- und Karosseriegarantie für in Europa verkaufte Fahrzeuge
Ergänzend zu den Garantiebedingungen für fabrikneue SEAT-Automobile - laut Kaufvertrag - leistet der SEAT-Partner für das von ihm verkaufte Fahrzeug Gewähr dafür, dass für die Dauer von
- 3 Jahren nach Auslieferung keine Lackmängel (Alhambra 2 Jahre) und
- 6 Jahren nach Auslieferung keine Durchrostungen an der PKW Karosserie auftreten und
- 12 Jahren nach Auslieferung keine Durchrostungen an der teil- oder vollverzinkten Karosserie auftreten.
- diese Schäden auf äussere Einwirkung oder unzureichende Pflege zurückzuführen sind
- Schäden an der Karosserie nicht rechtzeitig und fachgerecht nach Herstellervorschrift beseitigt wurden
- Durchrostungen im ursprünglichen Zusammenhang damit stehen, dass bei Karosserie keine SEAT® Original Teile verwendet wurden.
Ergänzung zu den Garantiebestimmungen gemäss Serviceplan. Anstelle der im Serviceplan erwähnten "Mobilitätsgarantie" gilt für durch die AMAG Automobil- und Motoren AG importierte Fahrzeuge die Mobilitätsversicherung Totalmobil!.
- Totalmobil! - die kostenlose Mobilitätsversicherung
Ein Autoleben lang sichern Sie sich die kostenlose Mobilitätsversicherung, indem Sie die vom Hersteller/Importeur vorgeschriebenen Serviceintervalle einhalten. Die erforderlichen Servicearbeiten müssen durch einen autorisierten SEAT-Servicepartner in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein ausgeführt werden.
Von diesem erweiterten und exklusiven Dienstleistungsangebot profitieren alle bei AMAG Automobil- und Motoren AG bestellten, in der Schweiz oder Fürstentum Liechtenstein immatrikulierten SEAT Automobile (Identifikation: Kommissions-Nr.).
Ihr SEAT-Partner

















